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Neuer Zuschuss vom Bund für altersgerechten Umbau von Wohnungen
Vom Bund gibt es einen neuen Zuschuss für den altersgerechten Umbau von Wohnungen.
Zuschuss vom Bund für altersgerechten Umbau von Wohnungen
Umbauten, die eine vom Alter und anderen Einschränkungen unabhängige Lebensführung in den eigenen vier Wänden ermöglichen sollen, werden über einen staatlichen Bonus gefördert. Die KfW-Förderbank vergibt ab einer Investitionssumme von 6.000,00 € einen Zuschuss von 5% (maximal 2.500,00 €) für den Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen, die Anpassung von Bädern etc. pro Haus bzw. Wohnung.
Anträge können Eigentümer aber auch Mieter mit Zustimmung ihres Vermieters stellen.
Anträge können Eigentümer aber auch Mieter mit Zustimmung ihres Vermieters stellen.
Neben dem Zuschuss steht auch eine Kreditvariante „Altersgerecht Umbauen“ zur Verfügung.
Wichtig: Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen!
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfw.de oder unter Tel. 0180/1335577.
Merkblatt Zuschuss altersgerechtes Umbauen (gilt bis 30.06.2010)
Merkblatt Zuschuss altersgerechtes Umbauen (gilt ab 01.07.2010) Technische Mindestanforderungen (bis 30.06.2010) Technische Mindestanforderungen (ab 01.07.2010)
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