Neuigkeiten: Gemeinde Neuler

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Änderung im Gaststättenrecht

Artikel vom 06.03.2026

Aufgrund einer Gesetzesänderung gilt seit 01.01.2026 das Landesgaststättengesetz (LGastG) in neuer Form.

 

Bei einer vorübergehenden gastronomischen Tätigkeit aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsveranstaltung, Partyveranstaltung, Adventsmarkt) ist nur noch eine Anzeige bei der Gemeinde erforderlich und kein Antrag auf Erteilung einer Gestattung gem. § 12 Abs. 1 GastG.

 

Das Anzeigeformular „Anzeige nach § 2 Abs. 2 LGastG für vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass“ finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Neuler unter www.neuler.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/formulare

 

Wichtig

• Die Anzeigepflicht gilt für Vereine nur dann, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

• Ein „besonderer Anlass“ liegt nur bei kurzfristigen, nicht regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen vor.

• Die Anzeige ist spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung per E-Mail an laura.mueller(@)neuler.de

oder birgit.schips(@)neuler.de zu senden.

• Eine gaststättenrechtliche Gestattung wird von der Gemeinde nicht mehr versandt.

 

Was bleibt weiterhin zu beachten?

• Lebensmittel- und Hygienerecht

• Baurecht/Brandschutz

• Jugendschutz

• Lärmschutz & örtliche Polizeiverordnungen

• Alkoholabgabeverbote & Sperrzeitenregelungen

 

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg stellt auf seiner Internetseite wm.baden-wuerttemberg.de ausführliche Informationen zur Verfügung.