Neue Vorgaben der Corona-Verordnung Absonderung
Seit dem 03.05.2022 gelten neue Vorgaben der Corona-Verordnung Absonderung. Demnach sind Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 03.05.2022 in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab 03.05.2022.
Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 03.05.2022 abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab 03.05.2022.
Das Ausstellen von Bescheinigungen über die Absonderung durch die Gemeinde Neuler, ist in der neuen Verordnung nicht mehr vorgesehen.
Um Beachtung wir gebeten.