Abschaffung des Kinderreisepasses
Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Als Gründe nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig ist. Zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden. Die Gebühr für eine Neuausstellung beträgt 13,00 Euro, für eine Verlängerung 6,00 Euro.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden.
Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen zwei und vier Wochen.
Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder ein neuer Reisepass zu beantragen.
Ein Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 Euro, ein Personalausweis für Personen unter 24 Jahren kostet 22,80 Euro.
Zur Antragstellung ist die Geburtsurkunde oder ein Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild, eine Zustimmungserklärung der Eltern sowie die Gebühr mitzubringen.
Bei Fragen können Sie sich an das Bürgerbüro, Frau Schips (Tel. 07961/9044-10) und Frau Opitz (Tel. 07961/9044-11), wenden.