Gebührenerhöhung
Artikel vom 10.02.2026
Der Bundesrat hat am 30.01.2026 der Änderung der Gebührenverordnung für die Ausstellung von Personalausweisen zugestimmt.
Die Anpassung der Gebühren dient der Kostendeckung der Produktion sowie der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und der fortschreitenden Digitalisierung des Ausweisverfahrens.
Die Gebührenerhöhung ist zum 07.02.2026 in Kraft getreten.
Die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises betragen:
- 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren