Waschbär & Co
Wie viele Gemeinden, ist die Gemeinde Neuler von der starken Ausbreitung von Waschbären & Co. nicht ausgenommen, auch hier häufen sich die Vorfälle.
Die Bejagung der Waschbären durch jagdausübungsberechtigte Personen auf Feld, Wiese und Wald konnte bereits in der Vergangenheit erfolgen.
Problematisch wird es jedoch, wenn sich die Wildtiere im Schuppen, Keller oder auf dem Dachboden einnisten.
Die Gemeindeverwaltung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Wildtierbeauftragten des Landratsamtes Ostalbkreis die verwaltungsrechtliche Bearbeitung für die Einsetzung mehrerer Stadtjäger bzw. Stadtjägerinnen abgestimmt, koordiniert und durchgeführt. In der Sitzung vom 13.11.2024 wurden vom Gemeinderat für Neuler Stadtjäger bestellt.
Stadtjäger
Die Zuständigkeit der Stadtjäger beschränkt sich ausschließlich auf die sogenannten befriedeten Bezirke, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf. Hierzu zählen insbesondere Siedlungs- und Wohngebiete, Hausgärten, Hofräume und Friedhöfe. Alle sonstigen bejagbaren Flächen werden weiterhin von den jeweiligen Jagdpächtern betreut.
Drei Stadtjäger kümmern sich nebenberuflich um die Anfragen in Neuler.
Beauftragung und Kosten
Die Stadtjäger werden nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Sie sind nicht bei der Gemeinde Neuler angestellt. Die Kosten trägt - analog zur Schädlingsbekämpfung im privaten Bereich - der jeweilige Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt ebenso direkt mit dem beauftragten Stadtjäger.