Dienstleistungen: Gemeinde Neuler

Seitenbereiche

Neulerengagiert.lebenswert.menschlich.

Arztregister - Eintragung beantragen

Sie müssen sich zuerst in das Arztregister eintragen lassen, wenn Sie anschließend für eine ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit zugelassen werden möchten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit, die für die Zulassung von Bedeutung sind.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.

Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.

Fristen

Keine

Unterlagen

  • Geburtsurkunde (oder entsprechender Nachweis aus dem Personenstandsregister)
  • bei Namensänderungen die betreffende Urkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Approbationsurkunde
  • Zeugnis über den Studienabschluss
  • Urkunde über die Facharztanerkennung oder die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie beziehungsweise Urkunde über Fachpsychotherapeutenanerkennung
  • Urkunde(n) über abgeschlossene Weiterbildungen
  • gegebenenfalls Promotionurkunde beziehungsweise Nachweise über das Recht, akademischer Grade oder Titel zu führen
  • gegenebenfalls Genehmigungsurkunde zum Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grads
  • Nachweise (zum Beispiel Zeugnisse oder Bescheinigung) über die bisherige ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit
  • gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei fremdsprachlichen Dokumenten: die Übersetzung durch einen in Deutschland staatlich anerkannten Übersetzers oder Übersetzerin

Die Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.

Kosten

  • 100,00 EUR

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

die Arztregisterstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung, in deren Zulassungsbezirk Sie wohnen

Hinweis: Haben Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, können Sie das Arztregister frei wählen.

Vertiefende Informationen

  • Approbation als Arzt beantragen

Freigabevermerk

14.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg