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Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.

Fristen

keine

Unterlagen

Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Angaben zur Lehrgangsleitung,
  • Lehrgangskonzept,
  • Schulungsunterlagen,
  • Zeitablaufplan mit Stundenanzahl,
  • Muster-Zertifikat,
  • Muster-Anwesenheits-/Teilnehmerliste,
  • Prüfungskonzept/Prüfungsordnung,
  • Prüfungsfragen inklusive Lösungen.

Kosten

EUR 100,00 bis EUR 500,00

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):

  • § 8 Absatz 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
  • Anhang I, Nummer 2.4.2 Absatz 3 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

Zuständigkeit

Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium

Freigabevermerk

07.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg