Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen
Häusliche Gewalt endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, es kann sich bis ins hohe Alter fortsetzen. Häufig handelt es sich dabei auch um Formen sexueller Gewalt, die sich oftmals gegen Frauen richtet.
Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt werden, haben Sie die Möglichkeit, dass dem Täter Platzverweis erteilt wird.
Vertiefende Informationen
- Lebenslage "Häusliche Gewalt"
- Kapitel "Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen" einer Straftat
- Broschüre "Gemeinsam gegen häusliche Gewalt" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Leistungen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Das Sozialministerium hat ihn am 27.04.2020 freigegeben.