Bürgermeisterwahl 2025: Gemeinde Neuler

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Bürgermeisterwahl 2025

Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 26.10.2025, eine evtl. notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 09.11.2025 statt. 

Wahlergebnis

Das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl am 26.10.2026 können Sie hier einsehen.

Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung wurde am 15.08.2025 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Eine Bewerbung ist seit dem 16.08.2025 möglich. 

Wahlberechtigung

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Bei der Bürgermeisterwahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag:
- Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetztes ist oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird.
Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren hat.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgermeisterwahl werden voraussichtlich in der Zeit vom 23.09. bis 30.09.2025 den jeweils Wahlberechtigten zugestellt.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 05.10.2025 zugestellt sein.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Bewerber/Innen und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben und versandt werden.

Wenn alles planmäßig verläuft, treffen die Stimmzettel frühestens Ende KW 40 (ca. 01./02.10.2025) bei der Gemeindeverwaltung ein. Erst ab diesem Zeitpunkt könnte dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb bereits frühzeitig darüber informieren, da die kurze Frist (ca. 3 Wochen) für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen dazu führen könnte, dass einige Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen müssen.

Die Gemeindeverwaltung weist deshalb darauf hin, dass ab Beginn der Briefwahl im Rathaus Neuler die Möglichkeit besteht, von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen. Sie empfiehlt angesichts der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.

Allgemein
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein (Urlaub, Alter, Krankheit) machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.

Wahlscheine für die Briefwahl können mündlich (persönlich), schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.

Die Gemeinde Neuler bietet ihren Bürgern die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet an.

Beim Aufruf der Wahlscheinbeantragung erhält man ein Online-Formular in das die Daten eingetragen werden müssen.

Die Antragsdaten werden über eine verschlüsselte Verbindung an das Wahlamt übertragen.

Nach dem Abschicken der Antragsdaten erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind und die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Für diese automatische Prüfung der Daten benötigt das Wahlamt unter anderem auch die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Bürger erhält dadurch sofort nach der Beantragung einen Hinweis ob der Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend zugestellt.

Online-Wahlscheinbeantragung - erst ab 23.09.2025 und nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung und aus technischen Gründen nur bis 23.10.2025, 12:00 Uhr möglich

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Möchte man die Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung), bittet die Gemeinde Neuler die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail: gemeinde@neuler.de oder per Fax: 07961/9044-22) vorzunehmen. In diesem Fall muss der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Wichtige Termine und Fristen

  • Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ab ca. 23.09.2025 bis spätestens 05.10.2025
  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 05.10.2025 möglich
  • Einspruch gegen das Wählerverzeichnis vom 06. bis 10.09.2025 Briefwahl
  • Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen nach Zustellung der Stimmzettel, voraussichtlich ab 06.10.2025 bis zum 24.10.2025, 18 Uhr; während der Öffnungszeiten montags bis freitags im Rathaus, Bürgersaal
  • Wenn die beantragten Unterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, ist
    • bis zum 25.10.2025, 12 Uhr,
    • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis 26.10.2025, 15 Uhr

ein Antrag auf Ersatzausstellung des Wahlscheins möglich.