Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
3. seit mindestens drei Monaten, also dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland
eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sog. „Auslandsdeutsche“).
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Hinweis zur Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden voraussichtlich in der Zeit vom 21.01. bis 25.01.2025 den jeweils Wahlberechtigten zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 02.02.2025 zugestellt sein.
Hinweis zur Briefwahl
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben und versandt werden.
Wenn alles planmäßig verläuft, treffen die ersten Chargen der Stimmzettel am 05.02.2025 bei der Gemeindeverwaltung ein. Erst ab diesem Zeitpunkt könnte dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Der späte Versand der Unterlagen ist nicht etwa durch eine angebliche fehlende Funktionsfähigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass bei der vorzeitigen Neuwahl aufgrund der engen Taktung voraussichtlich nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen wird.
Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb bereits frühzeitig darüber informieren, da die kurze Frist für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen dazu führen könnte, dass einige Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen müssen. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn sie bereits vor Montag, 10. Februar 2025, verreisen und bis zum Wahltag nicht mehr heimkehren.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb darauf hin, dass im Rathaus Neuler, Trauraum, die Möglichkeit besteht, von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen. Sie empfiehlt angesichts der knappen Zeit und der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.
Wir bitten Sie, die sehr knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen Bundestagswahl 2025 bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Allgemein
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein (Urlaub, Alter, Krankheit) machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.
Wahlscheine für die Briefwahl können mündlich (persönlich), schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.
Die Gemeinde Neuler bietet ihren Bürgern die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet an.
Beim Aufruf der Wahlscheinbeantragung erhält man ein Online-Formular in das die Daten eingetragen werden müssen.
Die Antragsdaten werden über eine verschlüsselte Verbindung an das Wahlamt übertragen.
Nach dem Abschicken der Antragsdaten erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind und die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für diese automatische Prüfung der Daten benötigt das Wahlamt unter anderem auch die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Bürger erhält dadurch sofort nach der Beantragung einen Hinweis ob der Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend zugestellt.
Online-Wahlscheinbeantragung - erst nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung und aus technischen Gründen nur bis 20.02.2025, 12:00 Uhr möglich
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Möchte man die Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung), bittet die Gemeinde Neuler die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail: gemeinde@neuler.de oder per Fax: 07961/9044-22) vorzunehmen. In diesem Fall muss der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Information für Deutsche im Ausland
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Ausland wohnen und nicht in Deutschland gemeldet sind (sog. Auslandsdeutsche), können unter bestimmten Bedingungen an der Bundestagswahl teilnehmen.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hierzu müssen Auslandsdeutsche einen Antrag bei der Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Wegzug ins Ausland gemeldet waren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiter.de. Dort stehen Ihnen auch die Antragsvordrucke zur Verfügung.
Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Neuler senden Sie bitte per Mail an gemeinde@neuler.de oder postalisch an:
Gemeindeverwaltung Neuler
Hauptstraße 15
73491 Neuler
Personen die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall sowie einen Antragsvordruck finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Wichtige Termine und Fristen:
- Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ab ca. 21.01. bis spätestens 02.02.2025
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 02.02.2025 möglich
- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis vom 03. bis 07.02.2025
- Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen nach Zustellung der Stimmzettel, voraussichtlich ab 10.02.2025 bis zum 21.02.2025, 15 Uhr montags bis freitags im Rathaus, Bürgersaal
- Wenn die beantragten Unterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, ist
- bis zum 22.02.2025, 12 Uhr,
- bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis 23.02.2025, 15 Uhr
ein Antrag auf Ersatzausstellung des Wahlscheins möglich.
Übersicht Ergebnis
Das Ergebnis der Bundestagswahl für die Gemeinde Neuler kann nach Auszählung der Wahlbezirke hier eingesehen werden.