Landtagswahl 2026
Die Landtagswahl findet am Sonntag, den 08.03.2026 statt.
Wahlergebnis
Das Wahlergebnis der Landtagswahl am 08.03.2026 können Sie hier einsehen.
Wahlberechtigung
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Bei der Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag:
- Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetztes ist,
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Landtagswahl geführt wird.
Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren hat.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden voraussichtlich ab 27.01.2026 den jeweils Wahlberechtigten zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 15.02.2026 zugestellt sein.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können von der Gemeindeverwaltung erst nach Erhalt der Stimmzettel ausgegeben und versandt werden. Der genaue Zeitpunkt wird zu gegebener Zeit entsprechend mitgeteilt.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb darauf hin, dass ab Beginn der Briefwahl im Rathaus Neuler die Möglichkeit besteht, von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen. Sie empfiehlt angesichts der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.
Allgemein
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein (Urlaub, Alter, Krankheit) machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.
Wahlscheine für die Briefwahl können mündlich (persönlich), schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.
Die Gemeinde Neuler bietet ihren Bürgern die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet an.
Beim Aufruf der Wahlscheinbeantragung erhält man ein Online-Formular in das die Daten eingetragen werden müssen.
Die Antragsdaten werden über eine verschlüsselte Verbindung an das Wahlamt übertragen.
Nach dem Abschicken der Antragsdaten erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind und die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für diese automatische Prüfung der Daten benötigt das Wahlamt unter anderem auch die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Bürger erhält dadurch sofort nach der Beantragung einen Hinweis ob der Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend zugestellt.
Online-Wahlscheinbeantragung - erst ab 12.01.2026 und nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung und aus technischen Gründen nur bis 05.03.2026, 12:00 Uhr möglich
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Möchte man die Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung), bittet die Gemeinde Neuler die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail: gemeinde@neuler.de oder per Fax: 07961/9044-22) vorzunehmen. In diesem Fall muss der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Wichtige Termine und Fristen
- Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ab ca. 27.01.2026 bis spätestens 15.02.2026
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 15.02.2026 möglich
- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis vom 16. bis 20.02.2026
- Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen nach Zustellung der Stimmzettel bis zum 06.03.2026, 15 Uhr; während der Öffnungszeiten montags bis freitags im Rathaus, Bürgersaal
- Wenn die beantragten Unterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, ist
- bis zum 07.03.2026, 12 Uhr,
- bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis 08.03.2026, 15 Uhr
ein Antrag auf Ersatzausstellung des Wahlscheins möglich.