Zutritt zum Rathaus ab 01.01.2022
Artikel vom 22.12.2021
Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist der Zutritt zu kommunalen Verwaltungen (wie etwa Bürgerämtern, Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämtern und Rathäusern) in den Alarmstufen für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher (nicht geimpft bzw. nicht genesen) nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises möglich.
Ab 01.01.2022 ist der Zutritt zum Rathaus deshalb nur noch unter Einhaltung der 3G- Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich.
Die Gemeindeverwaltung bittet um entsprechende Beachtung.