Bundestagswahl 2021: Gemeinde Neuler

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neuler
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Neulerengagiert.lebenswert.menschlich.

Dank an Wähler/Innen und Wahlhelfer/innen

Die Wahlgewinner sind die SPD, die mit knappem Vorsprung die meisten Stimmen erhalten haben. Die CDU musste hingegen erhebliche Verluste einstecken. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die zukünftige Bundesregierung deshalb aus einer Koalition mit drei Parteien besteht. In den kommenden Wochen wollen die Parteien die verschiedenen Koalitionsalternativen prüfen.

Das Ergebnis des Wahlkreises 270 – Aalen-Heidenheim

Roderich Kiesewetter (CDU) hat sich trotz deutlicher Verluste zum vierten Mal das Direktmandat gesichert und zieht damit in den neu gewählten Bundestag ein.

In der Gemeinde Neuler

Mit einer Wahlbeteiligung von 84,76 % hatte unsere Gemeinde den zweitbesten Wert im Wahlkreis. Der Wahlkreisdurchschnitt lag bei 76,35 %., der Bundesdurchschnitt ebenfalls bei 76,6 %. Die Wählerinnen und Wähler unserer Gemeinde haben von ihrem wichtigsten demokratischen Grundrecht regen Gebrauch gemacht.

Der Andrang in den 3 Wahllokalen war erneut deutlich geringer als in den vorherigen Wahlen. Insgesamt gingen 999 Personen in den Wahllokalen wählen. Die Möglichkeit der Briefwahl haben insgesamt 1.159 Personen genutzt. Der Anteil der Briefwähler lag deshalb bei 53,7 %.

Ich bedanke mich bei allen Wählerinnen und Wählern für den Gang zur Wahlurne bzw. die sehr stark genutzte Möglichkeit der Briefwahl. Besonders bedanke ich mich für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und das Verständnis.

Ebenso gilt der Dank allen Wahlhelfern für ihr Engagement und ihr Mitwirken. In Neuler waren 34 ehrenamtliche Helfer im Einsatz. Durch deren Einsatz konnte die Bundestagswahl reibungslos abgewickelt und das Ergebnis schnell an das Landratsamt weitergegeben werden.

 

Ihre

Sabine Heidrich

Bürgermeisterin

Bundestagswahl am 26. September 2021

Am Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
3. seit mindestens drei Monaten, also dem 26. Juni 2021 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sog. „Auslandsdeutsche“).
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Hinweis zur Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden voraussichtlich in der Zeit vom 12.08. bis 16.08.2021 den jeweils Wahlberechtigten zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 05.09.2021 zugestellt sein.

Hinweis zur Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein (Urlaub, Alter, Krankheit) machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.

Wahlscheine für die Briefwahl können mündlich (persönlich), schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.

Die Gemeinde Neuler bietet ihren Bürgern die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet an.
eim Aufruf der Wahlscheinbeantragung erhält man ein Online-Formular in das die Daten eingetragen werden müssen.
Die Antragsdaten werden über eine verschlüsselte Verbindung an das Wahlamt übertragen. Nach dem Abschicken der Antragsdaten erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind und die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. 
Für diese automatische Prüfung der Daten benötigt das Wahlamt unter anderem auch die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Bürger erhält dadurch sofort nach der Beantragung einen Hinweis ob der Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend zugestellt.

Online-Wahlscheinbeantragung - aus technischen Gründen nur bis 23.09.2021, 12.00 Uhr möglich!

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Möchte man die Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung), bittet die Gemeinde Neuler die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail: info@neuler.de oder per Fax: 07961/9044-22) vorzunehmen. In diesem Fall muss der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Weitere Informationen auf der Homepage www.bundeswahlleiter.de

Antrag Auslandsdeutsche (PDF-Datei) - auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 26. September 2021