KINDERTAGESPFLEGE im Ostalbkreis: Gemeinde Neuler

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Neulerengagiert.lebenswert.menschlich.

KINDERTAGESPFLEGE im Ostalbkreis

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

In Baden-Württemberg qualifizieren sich Kindertagespflegepersonen in einem tätigkeitsbegleitenden Kurs von 300 Unterrichtsstunden und bilden sich jährlich mit mindestens 20 Unterrichtsstunden fort.

Qualifizierte Kindertagespflegpersonen können Kinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern und in anderen geeigneten angemieteten Räumen (z.B. Betriebsräumlichkeiten) betreuen. Für Kinder bis zum dritten Geburtstag wählen die Eltern, ob sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Kinder ab drei Jahren werden vorrangig in einer Kindertageseinrichtung bzw. durch die Schulbetreuung betreut. Sollten die Betreuungsangebote am Wohnort bzw. am Schulort nicht ausreichen, kann die Kindertagespflege ergänzend in Anspruch genommen werden.

Eine Kindertagespflegeperson darf maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Die Kindertagespflege bietet daher insbesondere sehr kleinen Kindern Raum für individuelle und liebevolle Betreuung, in einem familienähnlichen Rahmen.

Im Ostalbkreis ist das Landratsamt zuständig für die Qualifizierung, Beratung, Vermittlung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen und Eltern.