Landtagswahl 2021: Gemeinde Neuler

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Neulerengagiert.lebenswert.menschlich.

Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021 - So hat Neuler gewählt

Ergebnis der Wahl in Neuler im Wahlkreis 26, Aalen

Zum Vergleichen
Wahlergebnis der letzten Landtagwahl 2016

Daten zur Verfügung gestellt von
Komm.ONE
Anstalt des öffentlichen Rechts
Krailenshaldenstraße 44
70469 Stuttgart

Für weitere Informationen
Link auf die Wahlseite des Landratsamtes Ostalbkreis

Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021 - Wahlaufruf von Landrat Dr. Joachim Bläse

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, 14. März 2021, sind Sie zur Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg aufgerufen. Landesweit sind laut Statistischem Landesamt rund 7,7 Mio. Menschen in 70 Wahlkreisen, davon rund 230.000 Wählerinnen und Wähler im Ostalbkreis, berechtigt, für die nächsten fünf Jahre mindestens 120 Abgeordnete zu bestimmen. Davon werden 70 Mandate durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen und mindestens 50 Zweitmandate über Verhältnisrechnungen auf Ebene des Landes und der vier Regierungsbezirke vergeben.

Der Ostalbkreis ist unterteilt in zwei Wahlkreise, den Wahlkreis 25 Schwäbisch Gmünd und den Wahlkreis 26 Aalen. Im Wahlkreis Schwäbisch Gmünd haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen 12 Wahlvorschlägen , d. h. Kandidatinnen und Kandidaten zu entscheiden. Im Wahlkreis Aalen stellen sich 13 Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl.

Bei der letzten Landtagswahl 2016 lag die Wahlbeteiligung im Ostalbkreis bei knapp 71 Prozent. Wahlen sind wichtig, denn durch die Wahrnehmung unseres Wahlrechts können wir als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mitbestimmen, welche politische Richtung in den nächsten fünf Jahren eingeschlagen werden soll. Viele Entscheidungen, die für uns in Baden-Württemberg wichtig sind, werden im Landtag getroffen. Die Bundesländer haben beispielsweise die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Schul- und Bildungswesen, im kulturellen Bereich, im Gesundheitswesen oder auch im Polizeiwesen. Und in die Bundesebene hinein wirken die im Landtag getroffenen Entscheidungen sowie seine Zusammensetzung über die Mitwirkung der Länder im Bundesrat. Als Landrat und in meiner Funktion als Kreiswahlleiter bitte ich Sie deshalb herzlich, auch bei dieser Landtagswahl wieder so zahlreich von Ihrem gesetzlich verbrieften Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Sie können Ihr Stimmrecht persönlich in den Wahllokalen Ihrer Städte und Gemeinden ausüben oder auch per Briefwahl wählen. Schon heute zeichnet sich ab, dass sich bei dieser Wahl noch mehr Bürgerinnen und Bürger als in den Vorjahren für die Briefwahl entscheiden.  Briefwähler bitte ich, ihre Wahlbriefe, die per Post befördert werden sollen, möglichst frühzeitig aufzugeben, weil die Stimmabgabe nur gültig ist, wenn der Wahlbrief spätestens zum Wahltag, 18:00 Uhr, bei ihrer zuständigen Wahlbehörde abgegeben wurde.

Unsere Städte und Gemeinden sorgen in den Wahllokalen für die Einhaltung der Corona bedingt erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen. Darüber hinaus gilt für alle Wählerinnen und Wähler sowie für alle ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, dass im Wahllokal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske besteht. Ausnahmen sind nur mit ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf wen keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Wer Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns hat oder in den letzten 14 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, darf nicht vor Ort im Wahllokal wählen. Wer kurzfristig erkrankt oder unter Quarantäne gestellt wird, kann noch am Wahltag bis 15:00 Uhr Briefwahl bei seiner Kommune beantragen.

Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen. Die Landkreisverwaltung hat über die Blinden- und Sehbehindertenverbände im Land Schablonen bestellt und versendet diese an alle wahlberechtigten Blindenhilfeempfänger.

Wegen der Corona-Pandemie können wir in diesem Jahr leider kein Wahlcafé im Aalener Kreishaus veranstalten. Allerdings publizieren wir die ab 18:00 Uhr eingehenden Wahlergebnisse aus den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises fortlaufend auf unserer Website www.ostalbkreis.de. Außerdem informiere ich Sie gerne am Wahlabend um 19:30 Uhr in einem Livestream auf unseren Facebook- und instagram-Seiten über den Verlauf des Wahltags und erste Trends - klicken Sie sich ein!

Allen Städten und Gemeinden danke ich für die gute Wahlvorbereitung, die unter Pandemiebedingungen noch aufwändiger als sonst üblich erfolgen musste. Ebenso danke ich allen, die sich freiwillig und ehrenamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Verfügung gestellt haben.

Liebe Wählerinnen und Wähler, ich wünsche Ihnen allen einen guten Wahlsonntag und hoffe auf Ihre rege Beteiligung!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.

Dr. Joachim Bläse

Landrat des Ostalbkreises

Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021

Am Sonntag, dem 14. März 2021, findet in Baden-Württemberg die Wahl zum 17. Landtag statt.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Hinweis zur Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden voraussichtlich in der Zeit vom 05.02. bis 13.02.2021 den jeweils Wahlberechtigten zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 21.02.2021 zugestellt sein.

Hinweis zur Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein (Urlaub, Alter, Krankheit) machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.

Wahlscheine für die Briefwahl können mündlich (persönlich), schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.

Die Gemeinde Neuler bietet ihren Bürgern die elektronische Beantragung eines Wahlscheines über das Internet an.
Beim Aufruf der Wahlscheinbeantragung erhält man ein Online-Formular in das die Daten eingetragen werden müssen.
Die Antragsdaten werden über eine verschlüsselte Verbindung an das Wahlamt übertragen.
Nach dem Abschicken der Antragsdaten erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind und die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für diese automatische Prüfung der Daten benötigt das Wahlamt unter anderem auch die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Bürger erhält dadurch sofort nach der Beantragung einen Hinweis ob der Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend zugestellt.

Online-Wahlscheinbeantragung - bis einschließlich Donnerstag, 11.03.2021, 12.00 Uhr möglich!

Neu ist, dass man mittels Scan des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sofort auf einen vorausgefüllten Wahlscheinantrag weitergeleitet wird. Man muss dort nur noch sein Geburtsdatum erfassen und den Antrag absenden.

Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den OnlineWahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat. 

Möchte man die Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung), bittet die Gemeinde Neuler die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail: info@neuler.de oder per Fax: 07961/9044-22) vorzunehmen. In diesem Fall muss der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

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Einsicht in das Wählerverzeichnis

Wahlbekanntmachung