Dienstleistungen: Gemeinde Neuler

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Einheitlichen Ansprechpartner der Architektenkammer nutzen

Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?

Der einheitliche Ansprechpartner hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren.

So können Sie auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie müssen nicht mehr persönlich bei verschiedenen Ämtern in verschiedenen Ländern erscheinen.

Sie sind nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.

Verfahrensablauf

Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren

Fristen

Keine

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.

Kosten

Keine.

Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weiter gereicht.

Bezugsort

Geben Sie die Postleitzahl des Ortes an, von dem aus Sie die Dienstleistung anbieten.

Sonstiges

Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:

  • Finanzdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
  • private Sicherheitsdienste und
  • Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern

Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.

Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.

Zuständigkeit

Die für Sie örtlich zuständige Kammer oder der Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat

Freigabevermerk

13.12.2023 Innenministerium Baden-Württemberg