Schulfremdenprüfung beantragen
Damit können Sie diese Abschlüsse nachträglich erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Werkrealschulabschluss
- Realschulabschluss
- Hochschulreife
Hinweis: Sie haben einen Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache? In diesem Fall können Sie die Schulfremdenprüfung auch nur in der Fremdsprache ablegen.
Sie müssen sich selbstständig vorbereiten.
Tipp: Viele Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung an.
Die Prüfung findet im Folgejahr am Ende des Schuljahres statt - meist zeitgleich mit der entsprechenden Prüfung an öffentlichen Schulen.
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur Schulfremdenprüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Werden Sie zugelassen, erhalten Sie eine Mitteilung über Termin und Ort, an dem die Prüfung stattfindet. Bei Nichtzulassung erhalten Sie eine Ablehnung mit schriftlicher Begründung.
Hinweis: Eine nichtbestandene Prüfung können Sie einmal wiederholen, frühestens nach einem Jahr.
Fristen
Für die Anmeldung zur Prüfung:
- Hauptschulabschluss: 1. März
- Werkrealschulabschluss: 1. März
- Realschulabschluss: 1. März
- Hochschulreife: 1. Oktober
Unterlagen
- Lebenslauf mit Angaben
- über den bisherigen Bildungsgang
- gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit
- Geburtsurkunde oder ein anderer, von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis, etwa ein Personalausweis oder Reisepass
- Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (als beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen)
- Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung (möglicherweise mit Nachweisen)
- für den Hauptschulabschluss zusätzlich:
- Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Hauptschulabschlussprüfung teilgenommen haben
- Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen
- Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung
- wenn Sie die Klasse 9 des Gymnasiums besuchen, letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung
- für den Werkrealschulabschluss zusätzlich:
- Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Werkrealschulabschlussprüfung teilgenommen haben
- Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen
- für den Realschulabschluss zusätzlich:
- Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie bereits an der Realschulabschlussprüfung teilgenommen haben
- Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen
- wenn Sie die Klasse 10 des Gymnasiums besuchen, die letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung
- für die Hochschulreife zusätzlich:
- Passbild
- Nachweis über einen Realschulabschluss oder einem diesem Abschluss gleichwertigen Bildungsstand
- Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie bereits an einer Prüfung zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife teilgenommen haben
- Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen
Hinweis: Nähere Angaben zu den verpflichtenden Prüfungsfächern und zur Benennung weiterer Prüfungsfächer finden Sie in den entsprechenden Antragsformularen.
Kosten
keine
Sonstiges
Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Kultusministeriums unter der Rubik Schule bei den Schularten.
Zuständigkeit
- Hauptschulabschluss, Werkrealschulabschluss und Realschulabschluss: das für Ihren Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt
- Hochschulreife: in der Regel das für Ihren Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium
Vertiefende Informationen
- Eine Übersicht über Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung in Baden-Württemberg finden Sie in KURSNET. Wählen Sie dort den angestrebten Abschluss aus.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
27.03.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg