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Unfallversicherung - Tagespflege anmelden

Als Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst bei der Unfallversicherung anmelden. Sie sind dann bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert.

Achtung: Auch wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich trotzdem pflichtversichern.

Die Berufsgenossenschaft berechnet und setzt den Jahresbeitrag für das jeweils laufende Jahr erst im folgenden Jahr rückwirkend fest.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sie können sich online anmelden. Wenn Sie sich formlos anmelden, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Name
  • Anschrift
  • Art und Gegenstand des Betriebes
  • Datum, wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben

Fristen

innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit

Unterlagen

keine

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Versicherung: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

  • § 2 Versicherung kraft Gesetzes

Zuständigkeit

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Freigabevermerk

10.07.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg