Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für:
- Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, der selbst genutzt wird,
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung selbst genutzten Wohnraums,
- Erwerb bestehenden Wohnraums (Gebrauchterwerb) zur Selbstnutzung einschließlich erwerbsnaher Modernisierungsmaßnahmen,
- altersgerechter Umbau selbst genutzten Wohnraums (eigenständige sogenannte "Anpassungsförderung"; auch als zusätzliche Förderung möglich),
- Ergänzungsförderung für nachträglich zum Haushalt hinzugekommene Kinder (Familienzuwachs)
Eine zusätzliche Förderung ist insbesondere möglich bei:
- ab dem Erreichen eines sogenannten Energiesparhauses
- Herstellung von Barrierefreiheit des selbstgenutzten Wohnraums
- baulichen Maßnahmen aufgrund schwerer Behinderung und speziellen Wohnbedürfnissen beziehungsweise altersgerechtem Umbau des selbst genutzten Wohnraums.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen und durch Zuschüsse.
Der geförderte Wohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zur Selbstnutzung zugunsten von Haushalten mit niedrigeren Einkommen gebunden.
Verfahrensablauf
Einen Antrag können Sie über das Förderportal der L-Bank stellen (Z15 Online Antrag | L-Bank).
Die zuständige Stelle (Wohnraumförderungsstelle) prüft im Portal Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu. Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.
Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider; Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr) vor allem auch bei Finanzierungsfragen.
Achtung: Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen, wenn Ihnen der Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags von der zuständigen Stelle (Wohnraumförderungsstelle) bestätigt wurde.
Fristen
Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.
Unterlagen
Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Die benötigen Unterlagen finden Sie in der Unterlagen-Checkliste für Ihre Baufinanzierung bei der L-Bank: Unterlagen-Checkliste.
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Sonstiges
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
- in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
- in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
05.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg