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Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Taxis beantragen

In Baden-Württemberg sollen Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge mit hohen Fahrleistungen im innerörtlichen Bereich auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Dies vermeidet erhebliche lokale Schadstoff­emissionen. Das Land Baden-Württemberg versteht E-Taxis im hohen Maße auch als Multiplikatoren für den Einsatz von PKW mit Elektroantrieb.

Das Können Sie finanzieren:

Gefördert werden die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische E-Taxis , -Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG).

Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt sein. Bei Leasing über die gesamte Leasingdauer (maximal drei Jahre). Dies gilt überwiegend in Baden-Württemberg im jeweiligen Bereitstellungsbezirk bei Taxis bzw. Mietwagen.

Verfahrensablauf

Die Förderung können Sie online auf der Seite der L-Bank beantragen.

Ihr Antrag wird daraufhin von der L-Bank geprüft und Sie erhalten bei Bewilligung den Bescheid

Fristen

keine

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und Anträge finden Sie auf der Homepage der Landesbank Baden-Württemberg;

Kosten

Keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

Freigabevermerk

08.01.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg