Überblick
Wenn Sie in Deutschland Tätigkeiten nach der Bauprüfverordnung ausführen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure erbringen anspruchsvolle Dienstleistungen
- persönlich,
- eigenverantwortlich und
- fachlich unabhängig.
Die Befähigung dazu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation.
Sie müssen klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die Tätigkeit als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur können Sie nur selbstständig oder als Partner einer Partnerschaftsgesellschaft erbringen.
Hinweis: Sollten Sie zusätzlich noch als Tragwerksplaner tätig sein und diese Tätigkeit als juristische Person ausüben, müssen Sie auf jeden Fall darauf achten, dass Sie die Nebentätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung erbringen.
Während der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie besondere Pflichten erfüllen. Sie können jedoch auch besondere Schutzrechte geltend machen.
Vertiefende Informationen
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden
Freigabevermerk
Stand: 08.06.2021
Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg