Erlaubnis von Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland mit Krankheitserregern tätig zu sein, finden Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis beantragen Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis beantragen